DIE AKTIONÄRSVERSAMMLUNGEN

Alle Aktionäre sind unabhängig von der Anzahl ihrer Aktien zur Teilnahme an den Hauptversammlungen berechtigt. Die Aktionäre können sich sowohl durch ihre Fragen an die Unternehmensspitze als auch durch ihre Stimmen zu den vorgelegten Beschlüssen äußern.
Durch Abstimmungen werden die Anteilseigner an wichtigen Entscheidungen von Ubisoft Entertainment beteiligt.

Ordentliche Sitzungen
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss ihres Geschäftsjahres eine jährliche ordentliche Hauptversammlung abzuhalten, insbesondere um den Jahresabschluss festzustellen, über dessen Verwendung zu entscheiden und die Dividende festzusetzen.
Außerdem ernennt oder erneuert er die Mitglieder des Verwaltungsrats und die unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Schließlich hat die ordentliche Versammlung die Befugnis, die Vollmacht zu erteilen oder zu verweigern, um alle wichtigen Geschäfte zu tätigen, die die ordentliche Verwaltung der Gesellschaft betreffen.

Außerordentliche Sitzungen
Diese können jederzeit zum Zwecke der Beschlussfassung über eine Satzungsänderung oder eine das Kapital der Gesellschaft betreffende Transaktion (Erhöhung, Herabsetzung, Verschmelzung etc.) einberufen werden.

Kombinierte Treffen
Diese kombinieren beide Arten von Versammlungen (ordentliche und außerordentliche) zu einem einzigen Anlass und mit einer einzigen Einladung.

ERHALTEN VON INFORMATIONEN IN BEZUG AUF AKTIONÄRSVERSAMMLUNGEN

Gemäß den französischen Gesetzen und Vorschriften gibt Ubisoft Entertainment seine Einberufungen im französischen „Bulletin des Annonces Légales Obligatoires“ (BALO) (http://balo.journal-officiel.gouv.fr/) wie folgt bekannt:

  • 35 Tage zumindest vor dem geplanten Termin durch vorläufige Einladung. Diese Ankündigung enthält die Tagesordnung für die Versammlung und die Beschlussvorlagen zur Genehmigung durch die Aktionäre, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen zum jetzigen Zeitpunkt nicht unbedingt als abgeschlossen gelten.

  • 15 Tage mindestens vor dem geplanten Versammlungstermin durch Einberufung. Er legt Tag, Uhrzeit und Ort der Versammlung sowie die Teilnahmebedingungen und die Tagesordnung fest. Dieses Dokument wird automatisch an alle eingetragenen Aktionäre mit allen regulatorischen Dokumenten gesendet.

Datum, Uhrzeit und Ort der Treffen finden Sie auch auf der Ubisoft-Website.

BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN EINER AKTIONÄRSVERSAMMLUNG

Um an der Versammlung teilzunehmen, sich auf der Versammlung vertreten zu lassen oder per Briefwahl abzustimmen, müssen Anteile bis 00:00 Uhr Pariser Ortszeit am dritten Geschäftstag vor der Versammlung registriert werden:

  • für Namensaktien: in den von ihrem Vertreter für die Gesellschaft geführten Namensaktienkonten,
  • für Inhaberaktien: in den von einem zugelassenen Finanzintermediär geführten Inhaberaktienkonten. Die Beurkundung bzw. Registrierung der Anteile wird dann durch eine vom Finanzintermediär ausgestellte Anteilsbesitzbescheinigung nachgewiesen.

BEDEUTET, AN DEM TREFFEN TEILZUNEHMEN

Aktionäre an der Sitzung teilnehmen möchten persönlich einen Zutrittsausweis wie folgt anfordern:

Die eingetragenen Aktionäre direkt die Einberufungsmitteilung von Ubisoft Entertainment SA mit einem Antragsformular für die Zulassung zur Versammlung erhalten (im Briefwahl- oder Stimmrechtsvollmachtsformular enthalten). Sie füllen das Antragsformular aus und unterschreiben es, bevor sie es an Ubisoft Entertainment SA senden, die sie in die Anwesenheitsliste einträgt und ihnen die Eintrittskarte zusendet.
Die Inhaberaktionäre den autorisierten Finanzintermediär, der ihre Anteile verwaltet, bitten, Ubisoft Entertainment SA ein Anteilszertifikat vorzulegen, das die Registrierung ihrer Anteile belegt; auf deren Grundlage Ubisoft Entertainment SA auf Anfrage eine Eintrittskarte ausstellen wird. Ubisoft Entertainment SA trägt die Aktionäre auf der Anwesenheitsliste ein und sendet ihnen die Eintrittskarte zu.

Wenn Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen könnenkönnen Sie auf eine von 3 Arten abstimmen, wie in der Einberufung angegeben :

– durch Korrespondenz
– indem Sie dem Vorsitzenden Ihre Vollmacht erteilen
– indem Sie Ihren Ehepartner oder einen anderen Aktionär bevollmächtigen

Unabhängig davon, wofür Sie sich entscheiden und in welcher Form Sie Ihre Aktien halten (Namens- oder Inhaberaktien), sollten Sie Ihr ausgefülltes Formular datieren und unterschreiben und es mindestens drei Tage vor dem Datum der Hauptversammlung an Ubisoft Entertainment SA senden . Bei Inhaberaktionären ist der vom bevollmächtigten Finanzamt ausgestellte Anteilsbesitznachweis beizufügen.

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